Die Entgeltfortzahlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf die Leistungen, die ein Versicherungsnehmer im Falle einer anerkannten Berufsunfähigkeit erhält. Diese Leistungen dienen dazu, das wegfallende Einkommen teilweise oder vollständig zu ersetzen, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Die genaue Höhe der Entgeltfortzahlung wird bei Vertragsabschluss festgelegt und basiert auf dem zu diesem Zeitpunkt erzielten Einkommen des Versicherten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt somit in Kraft, wenn der Versicherte aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung dauerhaft – das bedeutet in der Regel, dass keine Besserung des Gesundheitszustandes innerhalb von sechs Monaten zu erwarten ist – nicht mehr in der Lage ist, seinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt auf Basis ärztlicher Gutachten und der Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungspolice.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Entgeltfortzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mit der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verwechseln ist, die Arbeitgeber in Deutschland für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters leisten. Während die gesetzliche Entgeltfortzahlung auf eine kurzfristige Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund von Krankheit abzielt, deckt die Entgeltfortzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung langfristige Einkommensausfälle ab, die durch eine dauerhafte berufliche Handlungsunfähigkeit entstehen.