In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Arbeitsunfähigkeit ein Zustand, der sich von der Berufsunfähigkeit unterscheidet, jedoch eng mit ihr verbunden ist.
Arbeitsunfähigkeit bezeichnet eine vorübergehende Unfähigkeit des Versicherten, seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nachzugehen. Typischerweise wird dieser Zustand durch ein ärztliches Attest bestätigt und kann einen kurzfristigen Zeitraum, beispielsweise einige Wochen oder Monate, umfassen.
Berufsunfähigkeit hingegen definiert eine dauerhafte Einschränkung, bei der der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, medizinisch festgestellt, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und seiner bisherigen Lebensstellung gerecht wird. Berufsunfähigkeitsversicherungen zielen darauf ab, das Einkommen in solchen Fällen langfristig zu sichern.
Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist wesentlich, da die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen erst Leistungen erbringen, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt und bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Arbeitsunfähigkeit kann ein Vorzeichen oder Bestandteil des Prozesses sein, der letztendlich zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit führt, löst aber für sich genommen in der Regel keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
Versicherte sollten bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit prüfen, ob und wann ein Übergang zur Berufsunfähigkeit gegeben ist und welche Schritte für eine Leistungsinanspruchnahme erforderlich sind.