In der Katzen-Krankenversicherung sind die Regelungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) entscheidend, besonders bezüglich der Abrechnung des vierfachen Satzes. Tierärzte dürfen diesen erhöhten Satz in Fällen berechnen, die einen außergewöhnlich hohen zeitlichen oder apparativen Aufwand erfordern, wie bei komplexen chirurgischen Eingriffen, dringenden Behandlungen außerhalb der normalen Sprechzeiten oder speziellen diagnostischen Maßnahmen.
Die meisten Katzenkrankenversicherungen decken standardmäßige Tierarztkosten gemäß der GOT ab. Die Übernahme des vierfachen Satzes variiert jedoch je nach Versicherungspolice. Während einige Versicherungen diese Kosten in bestimmten Situationen, beispielsweise bei medizinisch notwendigen Behandlungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten, übernehmen, schließen andere sie möglicherweise aus oder erstatten nur einen Teilbetrag.