In der Regel übernimmt die Pferde-Haftpflichtversicherung des Pferdebesitzers die Haftung, wenn eine Reitbeteiligung vom Pferd fällt. Voraussetzung dafür ist, dass die Police auch Schäden abdeckt, die während der Nutzung durch eine Reitbeteiligung entstehen. Es ist entscheidend, dass der Versicherungsschutz explizit die Nutzung durch nicht-pferdebesitzende Reiter einschließt. In manchen Fällen kann es jedoch zu Einschränkungen oder Ausschlüssen kommen, beispielsweise wenn grobe Fahrlässigkeit seitens der Reitbeteiligung vorliegt oder bestimmte Risikoaktivitäten nicht abgedeckt sind.
Es ist für beide Parteien ratsam, die genauen Versicherungsbedingungen im Vorfeld zu klären. Eine schriftliche Vereinbarung, die die Versicherungsdetails zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung regelt, kann zusätzliche Sicherheit bieten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, dass die Reitbeteiligung selbst prüft, ob eine persönliche Unfallversicherung sinnvoll ist, um im Falle eigener Verletzungen abgesichert zu sein.
Für den Pferdebesitzer ist es wichtig, regelmäßig den Versicherungsschutz zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Szenarien, einschließlich der Nutzung durch Reitbeteiligungen, abgedeckt sind.
Verknüpfung mit