Nach einem Verkehrsunfall hängen die Beträge, die eine Kfz-Versicherung von den Leistungen abzieht, von verschiedenen Faktoren und individuellen Vertragsbedingungen ab.
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Selbstbeteiligung: Viele Versicherungsverträge beinhalten eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Dies bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall einen festgelegten Betrag selbst tragen muss und die Versicherung erst darüber hinausgehende Kosten übernimmt.
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Wertminderung: Bei einem Unfall kann es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs kommen, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Die Versicherung kann diesen Wertverlust bei der Schadensregulierung berücksichtigen.
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Neuwertentschädigung: Einige Versicherungen bieten im Rahmen der Vollkasko eine Neuwertentschädigung an, falls das Fahrzeug innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf total beschädigt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird nur noch der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet.
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Alters- und Abnutzungsabschläge: Bei der Ersetzung von beschädigten Teilen kann die Versicherung Abschläge für Alter und Abnutzung vornehmen. Dies bedeutet, dass nicht immer der volle Neupreis für ein Ersatzteil erstattet wird.
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Kosten für einen Mietwagen: Abhängig von den Vertragsbedingungen und der Schadenshöhe kann die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen. Dabei kann es jedoch Obergrenzen geben, sowohl hinsichtlich der täglichen Mietkosten als auch bezüglich der Mietdauer.