Wenn in der Kfz-Versicherung die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt, aber nicht genutzt wird, ergeben sich mehrere Szenarien. Die eVB dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung und ist notwendig, um ein Fahrzeug anzumelden.
Zunächst bleibt die eVB, auch wenn sie nicht genutzt wird, für einen bestimmten Zeitraum – meistens einige Monate – gültig. In dieser Zeit kann sie für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert die eVB ihre Gültigkeit und kann nicht mehr für eine Fahrzeuganmeldung genutzt werden.
Die Nichtnutzung der eVB hat für den Versicherungsnehmer in der Regel keine finanziellen Nachteile. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, und die Versicherung wird nicht aktiviert, solange das Fahrzeug nicht angemeldet ist. Das bedeutet auch, dass keine Beiträge für die Kfz-Versicherung fällig werden, solange die eVB nicht verwendet wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahren ohne eine gültige Versicherung in vielen Ländern gesetzlich verboten ist. Wenn die eVB ausgestellt, aber nicht genutzt wurde und das Fahrzeug dennoch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, kann dies zu erheblichen Strafen und möglicherweise zu einem Strafverfahren führen.
Sollte der Versicherungsnehmer feststellen, dass er die eVB nicht mehr benötigt oder eine andere Versicherung bevorzugt, kann er die eVB einfach verfallen lassen. Es gibt keine Verpflichtung, sie zu nutzen. Bei Bedarf kann zu einem späteren Zeitpunkt eine neue eVB bei der Kfz-Versicherung angefordert werden.