In der Kfz-Versicherung ist es üblich, dass nur ein Auto als Erstwagen versichert wird, auch wenn man mehrere Autos besitzt, wobei die weiteren Fahrzeuge meist als Zweitwagen eingestuft werden. Der Grund hierfür liegt in der Risikobewertung und der damit verbundenen Prämienberechnung durch die Versicherer.
Ein Erstwagen wird in der Regel mit der Haupt-Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers eingestuft, was bedeutet, dass er die höchsten Rabatte und somit die günstigsten Beiträge erhält. Ein Zweitwagen hingegen wird oft mit einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was zu höheren Beiträgen führt. Allerdings bieten einige Versicherer auch für Zweitwagen günstige Einstufungen an, besonders wenn der Hauptfahrer des Zweitwagens beispielsweise schon über Fahrerfahrung verfügt.
Wenn man versucht, zwei Autos als Erstwagen zu versichern, würde dies im Wesentlichen bedeuten, dass man zwei separate Verträge mit jeweils einer Haupt-Schadenfreiheitsklasse abschließt. Dies ist allerdings in der Praxis nicht üblich und könnte bei den meisten Versicherungsgesellschaften zu Verwirrung führen.