In der Vollkasko-Kfz-Versicherung stellt die Selbstbeteiligung den Betrag dar, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernimmt, während die Versicherung den darüber hinausgehenden Schaden abdeckt. Durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung lassen sich oft die Versicherungsprämien reduzieren, da der Versicherungsnehmer einen Teil des Risikos selbst trägt.
Typischerweise wird die Selbstbeteiligung als fester Betrag definiert. Beispielsweise könnte eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart sein. Bei einem Schadensereignis von 1.500 Euro würde der Versicherungsnehmer die ersten 300 Euro selbst tragen, und die Versicherung käme für die restlichen 1.200 Euro auf.
Die Vollkaskoversicherung deckt, im Gegensatz zur Teilkasko, auch selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus am eigenen Fahrzeug ab. Wenn zum Beispiel der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht und hierdurch ein Schaden von 2.000 Euro am eigenen Auto entsteht, würde bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro die Versicherung 1.700 Euro übernehmen.
Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell gewählt werden und beeinflusst die Höhe der jährlichen Prämie. Ein höherer Selbstbeteiligungsbetrag führt in der Regel zu einer geringeren Jahresprämie, da der Versicherungsnehmer einen höheren Anteil des Risikos selbst übernimmt.
Es ist zudem möglich, Verträge ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, wobei dann die Prämien entsprechend höher ausfallen.
Vor dem Abschluss einer Vollkasko-Versicherung ist es sinnvoll, die verschiedenen Angebote und die jeweilige Auswirkung der Selbstbeteiligung auf die Prämie zu vergleichen.