In der Kfz-Versicherung übernimmt die Teilkaskoversicherung viele durch verschiedene Ereignisse verursachte Schäden, allerdings gibt es auch spezifische Schäden und Situationen, die nicht gedeckt sind.
-
Selbstverschuldete Unfälle: Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle werden nicht von der Teilkasko übernommen. Hierfür wäre eine Vollkaskoversicherung notwendig.
-
Vorsätzliche Beschädigungen: Schäden, die vorsätzlich vom Fahrzeughalter oder von einer mit seinem Einverständnis handelnden Person verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
-
Schäden durch normale Abnutzung: Natürlicher Verschleiß oder altersbedingte Abnutzungserscheinungen am Fahrzeug sind nicht versichert.
-
Reine Vermögensschäden: Ohne einen vorangegangenen Sachschaden übernimmt die Teilkasko keine reinen Vermögensschäden.
-
Fahrzeugnutzung in nicht vorgesehener Weise: Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug beispielsweise bei einem Rennen oder einer nicht genehmigten Veranstaltung genutzt wird, sind nicht abgedeckt.
-
Wertminderung: Eine Wertminderung nach einem Schaden, der grundsätzlich von der Teilkasko abgedeckt wäre, wird nicht entschädigt.
-
Krieg, innere Unruhen und Kernenergie: Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie verursacht werden, sind in der Regel ausgeschlossen.
-
Fahrlässigkeit: Je nach Versicherungsbedingungen kann grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise das Verlassen eines laufenden Motors, zum Leistungsausschluss führen.