Bei der Kfz-Versicherung bietet die Fahrerschutzversicherung eine zusätzliche Absicherung, speziell für den Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt und die Insassen im Falle eines Unfalls in der Regel durch die Insassenunfallversicherung geschützt sind, bleibt der Fahrer oft das am wenigsten abgesicherte Mitglied im Fahrzeug. Genau hier setzt die Fahrerschutzversicherung an.
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Leistungen: Die Fahrerschutzversicherung kommt für Personenschäden des Fahrers auf, die er sich bei einem selbstverschuldeten oder bei einem Unfall ohne identifizierten Schuldigen zugezogen hat. Das kann die Kostenübernahme für Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder auch Schmerzensgeld einschließen.
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Vorteil bei Alleinfahrten: Besonders wenn man oft alleine unterwegs ist, bietet die Fahrerschutzversicherung einen zusätzlichen Schutz. Bei einem Unfall ohne fremde Beteiligung oder ohne einen anderen Schuldigen gibt es keine andere Versicherung, die für die eigenen Personenschäden aufkommt.
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Keine Abhängigkeit von Schuldfrage: Selbst wenn die Schuldfrage bei einem Unfall nicht eindeutig geklärt werden kann, leistet die Fahrerschutzversicherung. Das bietet eine zusätzliche Sicherheit.
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Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitnehmer sind auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese deckt aber nicht alle möglichen Szenarien eines Unfalls ab, weshalb die Fahrerschutzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein kann.
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Kosten: Die Prämien für die Fahrerschutzversicherung sind im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen im Kfz-Bereich meist günstig. Der Schutz kann also zu einem verhältnismäßig kleinen Mehrbeitrag hinzugefügt werden.