Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein elementarer Bestandteil der Kfz-Versicherung, der gesetzlich für alle Fahrzeughalter in Deutschland vorgeschrieben ist. Ihr Hauptzweck ist der Schutz Dritter: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die finanziellen Forderungen der Geschädigten ab. Das umfasst sowohl Sachschäden, beispielsweise an anderen Fahrzeugen, als auch Personenschäden, also Verletzungen von Personen.
Ohne eine solche Versicherung dürften Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das bedeutet, dass jeder Fahrzeughalter eine solche Versicherung abschließen muss, bevor er sein Fahrzeug anmeldet. Die Versicherung tritt für Schäden ein, die durch den Versicherungsnehmer oder durch eine mitversicherte Person verursacht wurden.
Es gibt jedoch Grenzen, bis zu welchen Beträgen die Versicherung haftet. Diese sogenannten Deckungssummen sind in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt und können je nach Anbieter und Tarif variieren.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es auch noch weitere Versicherungsarten wie die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern dem zusätzlichen Schutz des eigenen Fahrzeugs dienen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Hierfür wäre eine Kaskoversicherung notwendig.