Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung und verkehrsrechtlichen Verstößen sind Punkte im Fahreignungsregister ein oft diskutiertes Thema. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtmissachtungen, werden dem Verantwortlichen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zugeordnet.
Grundsätzlich werden die Punkte dem Fahrer zugewiesen, der den Verstoß begangen hat, nicht dem Halter des Fahrzeugs. Dies basiert auf dem Prinzip, dass Strafen und Sanktionen immer der Person zugeordnet werden, die den Regelverstoß begangen hat. Es ist also unerheblich, wem das Fahrzeug gehört oder wer als Halter eingetragen ist.
In einigen Fällen, insbesondere wenn nicht klar ist, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat, kann die Behörde den Fahrzeughalter anschreiben und um Mitteilung des Fahrers bitten. Der Halter ist dann in der Regel verpflichtet, diese Information bereitzustellen.
Es gibt allerdings Situationen, in denen Halter und Fahrer dieselbe Person sind. In solchen Fällen erhalten natürlich beide - als eine Person - die entsprechenden Punkte. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass das System darauf ausgerichtet ist, den Verantwortlichen für einen Verkehrsverstoß zur Rechenschaft zu ziehen, unabhängig von Besitzverhältnissen oder Haltereigenschaften des Fahrzeugs.