In der Kfz-Versicherung spielt das Punktekonto aus Flensburg eine Rolle, besonders wenn es um das begleitete Fahren geht. Begleitetes Fahren ist eine Möglichkeit für Jugendliche in Deutschland, bereits ab 17 Jahren unter Aufsicht einer Begleitperson Auto zu fahren. Doch was passiert, wenn man bereits einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg hat?
Ein Punkt in Flensburg alleine verhindert nicht die Teilnahme am begleiteten Fahren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Begleitperson bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Eine dieser Anforderungen ist, dass sie nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben darf. Das bedeutet, dass der Fahranfänger trotz eines Punktes am begleiteten Fahren teilnehmen kann, solange die Begleitperson die Anforderungen erfüllt.
Allerdings können Punkte in Flensburg bei wiederholten Verstößen zu weiteren Problemen führen. Ein zu hohes Punktekonto kann zum Entzug des Führerscheins führen, was bedeutet, dass das begleitete Fahren in diesem Fall nicht mehr möglich wäre.