Im Kontext von Kfz-Versicherungen und Begleitetem Fahren in Deutschland gibt es keine festgelegte Altersobergrenze für die Begleitperson. Entscheidend ist, dass die Begleitperson zum Zeitpunkt des begleiteten Fahrens mindestens 30 Jahre alt ist, so wie es in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben steht.
Das vorgeschriebene Mindestalter von 30 Jahren soll gewährleisten, dass die Begleitperson genug Fahrerfahrung besitzt, um den Fahranfänger angemessen zu begleiten und bei Bedarf zu beraten. Auch wenn das Alter der Begleitperson entscheidend für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist, beeinflusst es nicht direkt die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie.
Dennoch sollten Fahrer bedenken, dass Faktoren wie das Fahrverhalten oder bisherige Verstöße der Begleitperson Einfluss auf die Versicherungsbedingungen haben können. Es ist daher ratsam, nicht nur das Alter, sondern auch Erfahrung und bisheriges Fahrverhalten der Begleitperson in Betracht zu ziehen.