Bezogen auf die Kfz-Versicherung und den Straßenverkehr sind die Regelungen zum Alkoholkonsum für Begleitfahrer in der Probezeit von besonderem Interesse. In Deutschland ist für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren eine strikte 0,0-Promille-Grenze festgelegt. Dies gilt ebenfalls für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren.
Ein Verstoß gegen diese Regelung, bei dem die Begleitperson Alkohol im Blut hat, hat ernste Konsequenzen. Dazu zählen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und die mögliche Verlängerung der Probezeit des Fahranfängers. In bestimmten Fällen kann sogar ein Aufbauseminar angeordnet werden.