Innerhalb der Kfz-Versicherung und der gesetzlichen Regelungen gibt es klare Vorgaben bezüglich des Promillewerts für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren. Das Begleitete Fahren, oft als "Begleitetes Fahren ab 17" in Deutschland bezeichnet, dient dazu, jungen Fahrern eine sichere und praxisnahe Fahrausbildung zu ermöglichen. Hierbei spielt die Begleitperson eine zentrale Rolle.
Laut Straßenverkehrsordnung muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Hinsichtlich des Alkoholkonsums gelten für die Begleitperson dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für den Fahrer selbst. Das bedeutet, sie darf einen Blutalkoholwert von 0,0 Promille nicht überschreiten. Selbst kleinste Mengen Alkohol können bereits zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen, und das Risiko eines Unfalls erhöhen.
Ein Verstoß gegen diese Regelung kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch Konsequenzen für die Kfz-Versicherung haben. Es kann zu einer Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt kommen, oder im schlimmsten Fall sogar zur Verweigerung der Schadensübernahme.