Die Möglichkeit, die Unfallversicherung steuerlich geltend zu machen, beschäftigt viele Versicherte. Grundsätzlich können die Beiträge zur Unfallversicherung in Deutschland im Rahmen der Einkommensteuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Jedoch gibt es hierbei Einschränkungen und bestimmte Höchstgrenzen.
Für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte sind die Beiträge zur Unfallversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzugsfähig. Die Höchstgrenzen für diese Sonderausgaben liegen für Alleinstehende bei 1.900 Euro, für Verheiratete bei 3.800 Euro pro Jahr, für sozialversicherungspflichtige Angestellte und 2.800 Euro pro Jahr für Selbständige (nicht sozialversicherungspflichtig in Deutschland). Zu beachten ist, dass in diesen Höchstgrenzen nicht nur die Beiträge zur Unfallversicherung, sondern auch andere Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten sind.
Für Selbstständige gelten andere Regelungen: Für sie sind die Beiträge zur Unfallversicherung als Betriebsausgaben absetzbar, sofern die Versicherung primär beruflichen Schutz bietet. Eine rein private Unfallversicherung wäre demnach nicht absetzbar.
Es ist wichtig, die Beitragsquittungen oder Jahresbeitragsbescheinigungen der Versicherungen aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Einzelfall anfordern kann. Bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen kann es ratsam sein, einen Steuerberater zu konsultieren.