Die Gefahrengruppe A in der Unfallversicherung kennzeichnet Berufe und Tätigkeiten, die ein vergleichsweise geringes Unfallrisiko aufweisen. Versicherer teilen die Berufe in unterschiedliche Gefahrengruppen ein, um das Risiko und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls besser abschätzen zu können. Personen, die in der Gefahrengruppe A eingestuft werden, üben meist Büro- oder Verwaltungstätigkeiten aus, bei denen das Unfallrisiko im Vergleich zu handwerklichen oder industriellen Berufen niedriger ist. Das bedeutet nicht, dass diese Personen kein Unfallrisiko haben, aber das Risiko, während der Arbeit einen Unfall zu erleiden, ist statistisch gesehen geringer.
Die Einstufung in eine Gefahrengruppe beeinflusst den Versicherungsbeitrag. Da die Gefahrengruppe A ein niedrigeres Risiko repräsentiert, sind die Versicherungsprämien für diese Gruppe oft günstiger als für Berufsgruppen mit höherem Risiko. Es ist jedoch immer wichtig, die genauen Bestimmungen und Kriterien des jeweiligen Versicherers zu beachten, da diese variieren können.