Die Kündigung oder der Wechsel einer bestehenden Unfallversicherung kann durch verschiedene Umstände motiviert sein. Es ist essentiell, die vertraglichen Bestimmungen und Kündigungsfristen genau zu kennen. In vielen Verträgen ist eine jährliche Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit festgelegt. In der Regel muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich beim Versicherungsunternehmen eingehen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht oftmals nach einem Schadensfall. Wenn der Versicherer einen Schaden reguliert oder abgelehnt hat, ermöglicht das dem Versicherungsnehmer meist, innerhalb eines Monats zu kündigen.
Wenn der Wunsch besteht, die Unfallversicherung zu wechseln und nicht nur zu kündigen, ist es ratsam, Angebote verschiedener Versicherer einzuholen. Dabei sollten die Leistungen und Kosten genau verglichen werden. Ein nahtloser Wechsel ist meist möglich, und es empfiehlt sich, den neuen Vertrag zu starten, bevor der alte ausläuft, um einen lückenlosen Schutz sicherzustellen.
Bei einem Wechsel müssen alle relevanten Daten und Gesundheitsinformationen korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Das Verschweigen von wichtigen Informationen könnte dazu führen, dass im Schadensfall nicht gezahlt wird.