Bei der Bestimmung, ob und in welchem Maße eine Invalidität vorliegt, sind verschiedene Schritte und Kriterien in der Unfallversicherung zu berücksichtigen.
Nach einem Unfall ist es essentiell, möglichst schnell einen Arzt aufzusuchen. Dieser führt eine erste Untersuchung durch und stellt die Art und Schwere der Verletzung fest. In den meisten Fällen wird eine weitergehende Diagnostik durch spezialisierte Fachärzte oder medizinische Gutachter notwendig. Hierbei werden unter anderem Röntgenaufnahmen, MRTs oder andere bildgebende Verfahren eingesetzt, um den genauen Verletzungsgrad zu ermitteln.
Nach Abschluss aller Untersuchungen und Behandlungen wird die endgültige Invalidität durch einen medizinischen Gutachter bestimmt. Dieser bewertet die Beeinträchtigung in Prozent, basierend auf der sogenannten Gliedertaxe. Die Gliedertaxe ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und gibt an, welchem Körperteil welcher prozentuale Invaliditätsgrad zugeordnet wird, je nach Art und Schwere der Verletzung.
Es ist zu beachten, dass nicht jede körperliche Beeinträchtigung automatisch zu einer Invalidität im Sinne der Unfallversicherung führt. Nur wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt, die auf den Unfall zurückzuführen ist, kann von einer Invalidität gesprochen werden.
Zusätzlich kann es vorkommen, dass die Invalidität erst nach einer gewissen Zeit feststellbar wird, da manche Verletzungsfolgen erst später sichtbar werden oder sich verschlimmern. In solchen Fällen ist es wichtig, die festgelegten Fristen für die Meldung und Feststellung der Invalidität bei der Versicherung zu beachten.
Die genaue Vorgehensweise und die zu erfüllenden Kriterien können je nach Versicherung und Vertragsbedingungen variieren. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau über die eigenen Vertragsbedingungen zu informieren.