In der Thematik der Unfallversicherung und dem Schutz von Kindern herrscht oft Unsicherheit unter Eltern.
Zunächst muss unterschieden werden zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. In Deutschland sind Kinder automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen. Dieser Schutz gilt während des Aufenthalts in der Einrichtung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Auch bei offiziellen Schulveranstaltungen oder Ausflügen besteht dieser Versicherungsschutz.
Allerdings deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle ab, die im direkten Zusammenhang mit der Bildungseinrichtung stehen. Freizeitunfälle, wie sie beispielsweise beim Spielen zu Hause, im Sportverein oder im Urlaub passieren können, fallen nicht unter diesen Schutz.
Für einen umfassenden Schutz auch außerhalb dieser Bereiche ist eine private Unfallversicherung ratsam. Einige Eltern gehen irrtümlich davon aus, dass ihre Kinder durch ihre eigene private Unfallversicherung abgedeckt sind. Doch dies ist in der Regel nicht der Fall. Möchte man sein Kind in der Freizeit zusätzlich absichern, sollte eine separate private Unfallversicherung für das Kind abgeschlossen werden.
Zudem gibt es auch spezielle Kinder-Unfallversicherungen, die auf die Bedürfnisse und Risiken von Kindern zugeschnitten sind. Sie bieten oft zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise ein Krankenhaustagegeld oder Übernahme von Bergungskosten.
Es ist daher wichtig, sich detailliert über die verschiedenen Optionen und Leistungen zu informieren und gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung in Erwägung zu ziehen.