Leistungen aus der Unfallversicherung, sei es eine Einmalauszahlung oder eine Rentenzahlung infolge eines Unfalls, sind in Deutschland steuerfrei. Das bedeutet konkret, dass Zahlungen aufgrund von dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen und somit nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gehören.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Prämien, die für den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer privaten Unfallversicherung gezahlt werden, nicht steuerlich absetzbar sind. Diese Beiträge fallen unter die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden, da sie häufig den zulässigen Höchstbetrag für solche Aufwendungen überschreiten.
Sollte es sich um kombinierte Versicherungsprodukte handeln, bei denen beispielsweise Unfall- und Lebensversicherung miteinander verknüpft sind, könnte die steuerliche Situation komplizierter werden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen.
Wer international tätig ist oder im Ausland lebt, sollte sich zudem über die steuerlichen Regelungen des jeweiligen Landes in Bezug auf Unfallversicherungsleistungen informieren, da diese variieren können.