Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung bezieht sich auf die Bewertung und Anrechnung von Vorerkrankungen oder Vorschädigungen, die bereits vor einem unfallbedingten Schaden bestanden haben. Dieser Aspekt wird oft übersehen, ist jedoch von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die Entschädigungsleistung zu berechnen.
Wenn eine Person durch einen Unfall verletzt wird und bereits eine Vorerkrankung oder Vorschädigung in dem betroffenen Bereich hatte, kann die Versicherung den Mitwirkungsanteil dieser Vorerkrankung bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Versicherung argumentieren kann, dass ein Teil des Schadens nicht direkt durch den Unfall, sondern durch die bestehende Vorerkrankung oder Vorschädigung verursacht wurde.
Die genaue Bestimmung des Mitwirkungsanteils hängt von der individuellen Police und den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel wird ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, der den Grad der Minderung der Entschädigung widerspiegelt, der aufgrund einer Vorerkrankung oder Vorschädigung zu erwarten ist. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede Vorerkrankung oder Vorschädigung zu einer Minderung der Entschädigung führt. Es hängt alles von der Art der Vorerkrankung, ihrer Schwere und ihrer Relevanz für den unfallbedingten Schaden ab.
Für Versicherte ist es wichtig, sich der Existenz des Mitwirkungsanteils bewusst zu sein und die genauen Bedingungen ihrer Unfallversicherung zu kennen. Ein offener Dialog mit dem Versicherer können dabei helfen, Unklarheiten zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Entschädigung fair und angemessen ist.