Die verbesserte Gliedertaxe in der Unfallversicherung ist eine Erweiterung der herkömmlichen Gliedertaxe und bietet in vielen Fällen höhere prozentuale Bewertungen für bestimmte Verletzungen oder Beeinträchtigungen.
Die Basis-Gliedertaxe enthält Prozentsätze, die den Invaliditätsgrad für den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen angeben. Eine verbesserte Gliedertaxe dagegen sieht in der Regel höhere Prozentsätze für dieselben Verletzungen vor. Das bedeutet, dass Versicherte mit einer verbesserten Gliedertaxe im Schadensfall unter Umständen höhere Leistungen erhalten können.
Ein Beispiel: Während in einer herkömmlichen Gliedertaxe der Verlust eines Daumens vielleicht mit 20% bewertet wird, könnte dieser in einer verbesserten Gliedertaxe mit 25% oder sogar mehr bewertet werden.
Das Angebot einer verbesserten Gliedertaxe kann für Versicherungsgesellschaften ein Mittel sein, sich im Wettbewerb positiv abzuheben und potenzielle Kunden für sich zu gewinnen. Für den Versicherten kann dies wiederum bedeuten, dass er bei bestimmten Unfallfolgen höhere Leistungen erhält.
Jedoch ist es essentiell, beim Abschluss einer Unfallversicherung nicht nur auf die Gliedertaxe zu achten, sondern auch andere Vertragsbestandteile und -bedingungen zu berücksichtigen. Denn die Höhe der Leistung im Schadensfall hängt nicht allein von der Gliedertaxe ab, sondern auch von anderen Faktoren, wie zum Beispiel der vereinbarten Versicherungssumme.