Die Unfallversicherung zahlt nicht immer, und es ist entscheidend zu verstehen, unter welchen Umständen und bei welchen Ereignissen sie ihre Leistung verweigert.
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Kein Unfallereignis: Eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen. Krankheiten, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden, sind nicht versichert.
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Selbst zugefügte Verletzungen: Selbstverletzungen oder Suizidversuche sind in der Regel von der Leistung ausgeschlossen.
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Kriegerische Ereignisse und Aufstände: Wenn Verletzungen aufgrund von Kriegen oder Aufständen entstehen, sind diese oft nicht versichert.
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Bewusstseinsstörungen: Verletzungen, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht werden, sind meist nicht abgedeckt.
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Bestimmte Sportarten: Risikoreiche Sportarten oder Extremsportarten können ausgeschlossen sein, es sei denn, sie werden explizit im Vertrag eingeschlossen.
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Verbrechen: Wer sich bei der Ausübung eines Verbrechens oder einer mutwilligen Straftat verletzt, kann nicht mit einer Leistung der Unfallversicherung rechnen.
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Medizinische Eingriffe: Schäden, die direkt durch einen medizinischen Eingriff oder eine Therapie entstehen, sind oft nicht versichert, es sei denn, diese wurden durch einen Unfall notwendig.
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Natürliche Abnutzungserscheinungen: Degenerative Prozesse wie Abnutzungserscheinungen der Wirbelsäule sind nicht durch eine Unfallversicherung abgedeckt.
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Erdbeben: Einige Versicherungen schließen Schäden durch Erdbeben aus ihren Leistungen aus.
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Atomare Ereignisse: Schäden, die durch ionisierende Strahlung oder radioaktive Substanzen verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert.
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Vorsatz: Bei absichtlich herbeigeführten Unfällen leistet die Unfallversicherung nicht.