In der Unfallversicherung sind verschiedene Leistungen enthalten, die darauf abzielen, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu mindern. Es handelt sich dabei um eine Absicherung gegen die finanziellen Auswirkungen, die durch körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall resultieren können.
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Invaliditätsleistung: Sollte es infolge eines Unfalls zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung kommen, wird je nach Grad der Invalidität eine Einmalleistung gezahlt. Der Betrag richtet sich nach der festgestellten Invaliditätsstufe und der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme.
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Tagegeld: Bei vorübergehenden Arbeitsunfähigkeiten aufgrund eines Unfalls wird für einen definierten Zeitraum ein Tagegeld gezahlt. Dies dient als Ausgleich für mögliche Einkommenseinbußen.
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Unfallrente: Bei schweren Unfällen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen, kann der Versicherte eine monatliche Unfallrente erhalten. Die Höhe und Dauer hängen von den Vertragsbedingungen und der Schwere der Invalidität ab.
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Todesfallleistung: Sollte der Versicherte infolge eines Unfalls versterben, wird den Hinterbliebenen eine zuvor festgelegte Summe ausgezahlt.
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Kostenübernahme für Heilbehandlungen: Viele Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen, die durch den Unfall bedingt sind und nicht von der Krankenkasse getragen werden.
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Bergungs- und Rettungskosten: Bei Unfällen, insbesondere in schwer zugänglichen Gebieten, können hohe Kosten für Bergungs- oder Rettungsaktionen entstehen. Diese werden oft bis zu einer bestimmten Höhe von der Unfallversicherung übernommen.
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Kosmetische Operationen: Nach einem Unfall können auch kosmetische Eingriffe notwendig werden. Einige Versicherungen bieten hierfür eine Kostenübernahme an.
Die genannten Leistungen können je nach Anbieter und Tarif variieren. Es empfiehlt sich, die einzelnen Angebote und deren Leistungsbausteine genau zu prüfen und mit den persönlichen Bedürfnissen abzustimmen.