Grundsätzlich ist das Reisegepäck nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten. Allerdings bieten einige Versicherungstarife einen sogenannten Außenversicherungsschutz an. Dieser Schutz erstreckt sich auf das Eigentum, das sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befindet, und kann auch das Reisegepäck einschließen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Außenversicherungsschutz häufig bestimmte Bedingungen und Grenzen aufweist. Zum Beispiel könnte die Versicherungssumme für Gegenstände außerhalb der Wohnung limitiert sein oder der Schutz könnte nur für eine bestimmte Dauer, wie 30 Tage, gelten.
Um genau zu wissen, ob und in welchem Umfang Reisegepäck durch die eigene Hausratversicherung gedeckt ist, ist es ratsam, den jeweiligen Versicherungsvertrag genau zu prüfen. Nur so lassen sich eventuelle Deckungslücken erkennen und gegebenenfalls durch Zusatzversicherungen schließen.