Im Kontext der Hausratversicherung ergeben sich häufig Unsicherheiten bezüglich der Abdeckung von Tapetenschäden. Tapeten prägen maßgeblich das Erscheinungsbild von Räumen und können bei diversen Schadensereignissen betroffen sein.
Die Hausratversicherung dient primär dem Schutz von beweglichem Eigentum innerhalb des Wohnraums. Dazu gehören in der Regel Möbel, Elektronik, Kleidung und andere persönliche Gegenstände. Tapeten hingegen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, gelten nicht als bewegliches Gut und sind somit grundsätzlich nicht direkt durch die Hausratversicherung geschützt.
Es gibt jedoch Szenarien, in denen Schäden an Tapeten indirekt durch die Hausratversicherung gedeckt sein könnten. Wenn beispielsweise ein Leitungswasserschaden, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist, sowohl Möbel als auch Tapeten beschädigt, könnte die Versicherung auch für die Tapetenschäden aufkommen.