Der Unterversicherungsverzicht ist eine wichtige Klausel in der Hausratversicherung. Er bezieht sich auf die Abdeckung von Schäden, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme.
Ohne diesen Verzicht würde bei einem Schaden nur ein anteiliger Betrag erstattet, proportional zur tatsächlichen Versicherungssumme. Dies kann dazu führen, dass nicht der gesamte Schaden abgedeckt wird, wenn der Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt.
Mit einem Unterversicherungsverzicht verpflichtet sich die Versicherung jedoch, im Schadensfall den vollen Betrag zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt.
Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Sollte es zu einem Schaden kommen, wird dieser komplett erstattet, ohne Abzüge wegen einer möglichen Unterversicherung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für einen solchen Verzicht im Vertrag zu kennen und zu verstehen.