Bei der Unterscheidung zwischen Gebäude und Hausrat im Kontext von der Hausratversicherung wird der Teppich oft als Beispiel genannt.
Ein Teppich, unabhängig von seiner Größe oder Art, wird in der Regel als bewegliches Gut betrachtet. Das bedeutet, dass er als Hausrat klassifiziert wird. Hausrat bezieht sich im Allgemeinen auf alle beweglichen Gegenstände in einem Haushalt, die man im Falle eines Umzugs mitnehmen würde. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und natürlich auch Teppiche.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Teppich gleich behandelt wird. Ein frei liegender Teppich, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist, gilt ohne Zweifel als Hausrat. Bei fest verklebten oder fest installierten Teppichböden kann es jedoch Unterschiede geben, je nachdem, wie die Versicherungsbedingungen formuliert sind. In vielen Fällen werden auch diese als Hausrat betrachtet, aber es gibt Situationen, in denen sie als Teil des Gebäudes angesehen werden könnten.
Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld mit den spezifischen Bedingungen der eigenen Hausratversicherung vertraut zu machen. Bei Unsicherheiten oder speziellen Teppicharten, wie beispielsweise teuren handgeknüpften Exemplaren, kann es hilfreich sein, zusätzlichen Rat bei der Versicherungsgesellschaft einzuholen.