Viele Menschen sind unsicher, ob eine Einbauküche als Hausrat gilt und dementsprechend von der Hausratversicherung abgedeckt wird.
Grundsätzlich bezieht sich die Hausratversicherung auf bewegliche Gegenstände innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses. Das schließt Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und viele andere Gegenstände ein, die man im Falle eines Umzugs mitnehmen würde.
Die Einbauküche hingegen stellt eine Besonderheit dar. Sie wird oft als fester Bestandteil des Gebäudes betrachtet, da sie speziell für den Raum angefertigt und fest installiert wurde. Das bedeutet, dass Schäden oder der Verlust einer Einbauküche in der Regel nicht von der Hausratversicherung, sondern von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn die Küche beispielsweise beim Einzug bereits in der Mietwohnung vorhanden war und somit im Mietvertrag als mitvermietet deklariert ist, kann sie unter bestimmten Umständen als Hausrat betrachtet werden.
Es ist essentiell, im Vorfeld genau zu prüfen, welche Versicherung im Schadensfall greift und welche Gegenstände genau abgedeckt sind. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu sprechen, um Klarheit über den Versicherungsschutz zu erhalten.