Ein Parkettschaden und seine Abdeckung durch die Hausratversicherung sind wesentliche Aspekte im Bereich der Wohnungs- und Hausversicherungen. Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung Schäden am beweglichen Eigentum des Versicherten ab. Das bedeutet, dass Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder persönlichen Gegenständen durch Brand, Leitungswasser, Sturm und weitere Risiken abgedeckt sind. Der Parkettboden hingegen wird als fester Bestandteil des Gebäudes angesehen.
Für Schäden am Parkett, beispielsweise durch herabfallende Gegenstände oder Wasserschäden, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst entstehen, dazu zählen auch fest verlegte Böden wie Parkett.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle: Wenn ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist, könnte unter Umständen dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.