Die Hausratversicherung und ihre Leistungen bei einem Einbruch in der Garage sind von großer Relevanz, da Garagen oft als Lagerorte für wertvolle Gegenstände wie Fahrräder, Werkzeuge und manchmal sogar Autos dienen. Bei einem Einbruch in solch einen Raum stellt sich oft die Frage nach der finanziellen Absicherung und wer für die entstandenen Schäden aufkommt.
In vielen Hausratversicherungen sind auch Nebengebäude des versicherten Grundstücks, zu denen auch Garagen zählen können, mitversichert. Dies bedeutet, dass Schäden oder Diebstähle, die in der Garage auftreten, grundsätzlich von der Hausratversicherung übernommen werden können.
Es gibt allerdings Unterschiede je nach konkretem Vertragsinhalt und den individuellen Bedingungen des Versicherungsanbieters. Bei einigen Versicherern ist die Garage nur dann mitversichert, wenn sie sich direkt auf dem versicherten Grundstück befindet. Bei anderen Anbietern kann auch eine in der Nähe gelegene Garage mitversichert sein.
Wichtig ist auch die Art der Garage: Handelt es sich um eine Einzelgarage oder um eine Gemeinschaftsgarage in einem Mehrfamilienhaus? Bei Gemeinschaftsgaragen kann es sein, dass die Hausratversicherung nur dann greift, wenn der Diebstahl durch Aufbrechen eines verschlossenen Garagentors oder der verschlossenen Garagenbox erfolgte.
Von Bedeutung ist ebenso der Zustand der Garage zum Zeitpunkt des Einbruchs. War sie verschlossen? Gibt es sichtbare Einbruchspuren? Diese Faktoren können Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe die Hausratversicherung leistet.