Die Berücksichtigung des Grills im Garten durch die Hausratversicherung ist ein Aspekt, der besonders in den wärmeren Monaten von Bedeutung ist. Die Hausratversicherung bietet Schutz für bewegliche Sachen im eigenen Wohnraum und kann auch auf Gegenstände im Außenbereich, wie eben den Grill, Anwendung finden.
Grundsätzlich sind Gegenstände, die sich fest auf dem versicherten Grundstück befinden, in vielen Hausratversicherungsverträgen mitversichert. Das betrifft auch den Grill, solange er sich im Garten des Versicherungsnehmers befindet. Typische Risiken, gegen die ein Grill geschützt sein kann, sind Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Schäden durch Feuer - ironischerweise ausgenommen jenes Feuer, das beim Grillen selbst entsteht.
Allerdings gibt es auch hier bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen. Nicht immer ist beispielsweise ein Diebstahl des Grills aus dem Garten abgedeckt, besonders wenn keine Einbruchspuren erkennbar sind. Es kann auch sein, dass für Gegenstände im Garten nur eine begrenzte Entschädigungssumme im Schadensfall vorgesehen ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ort des Grills: Ist der Grill fest im Boden verankert oder handelt es sich um ein mobiles Modell? Ein fest installierter Grill könnte eher als Bestandteil des Gebäudes und somit durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt sein, während mobile Grills eher unter den Schutz der Hausratversicherung fallen.
Um sicherzugehen, inwieweit der Grill im Garten durch die eigene Hausratversicherung gedeckt ist, sollten die genauen Vertragsbedingungen geprüft werden. Nur so lässt sich feststellen, welche Risiken abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen eine Leistung erbracht wird.