Die Deckung von Gartenmöbeln durch die Hausratversicherung ist ein relevantes Thema, gerade für Personen, die Wert auf ihre Außenbereiche legen. Die Hausratversicherung dient dem Schutz von beweglichen Sachen im privaten Wohnraum vor Schäden oder Verlusten, die durch Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden. Unter den Schutzbereich dieser Versicherung können auch Gartenmöbel fallen, allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten.
In vielen Standardverträgen der Hausratversicherung sind Gartenmöbel, die sich auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden, mitversichert. Sie sind jedoch oft nur gegen bestimmte Risiken wie beispielsweise Diebstahl geschützt, wenn sie ordnungsgemäß, also z. B. im verschlossenen Gartenhaus oder Keller, gelagert werden. Werden die Möbel jedoch offen im Garten oder auf der Terrasse stehen gelassen und werden gestohlen, könnte dies in einigen Policen ein Ausschlussgrund sein.
Auch gegen wetterbedingte Schäden, wie solche durch Sturm oder Hagel, sind Gartenmöbel nicht immer automatisch versichert. Es kann sein, dass hierfür eine Zusatzversicherung oder ein spezieller Tarif benötigt wird.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, ist die Höhe der Versicherungssumme. Es ist wichtig, dass der Gesamtwert des Hausrats, einschließlich der Gartenmöbel, innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegt, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein.