Die Abdeckung eines Handys durch die Hausratversicherung beschäftigt viele Menschen, da das Handy mittlerweile zu den wichtigsten Alltagsgegenständen zählt. Die Hausratversicherung schützt in erster Linie vor Schäden oder Verlusten von beweglichen Sachen innerhalb des versicherten Wohnraums. Hierunter fallen neben Möbeln, Kleidung und elektronischen Geräten auch Mobiltelefone.
Wenn also ein Handy in der eigenen Wohnung durch einen versicherten Schaden, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasserschäden, beschädigt oder entwendet wird, greift grundsätzlich die Hausratversicherung. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen und Besonderheiten zu beachten.
Ein Handy, das außerhalb der eigenen vier Wände beschädigt oder gestohlen wird, ist durch eine klassische Hausratversicherung nicht abgedeckt. Hierfür gibt es spezielle Erweiterungen, die sogenannte Außenversicherung, die den Schutz auf Gegenstände ausdehnen, die sich temporär außerhalb der Wohnung befinden.
Ebenso kann die Höhe der Erstattung durch die Hausratversicherung begrenzt sein. Es gibt oftmals Höchstgrenzen für die Erstattung von Elektronik, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Einige Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis einen erweiterten Schutz für teure Elektronikgeräte, wie Handys, abzuschließen.