Die Abdeckung von Bargeld durch die Hausratversicherung, insbesondere wenn es im eigenen Zuhause aufbewahrt wird, ist ein Thema von besonderem Interesse. Die Hausratversicherung schützt generell vor Schäden oder Verlusten von beweglichen Sachen in der Wohnung, etwa durch Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser oder Sturm. Bargeld fällt grundsätzlich auch in den Schutzbereich dieser Versicherung, jedoch mit bestimmten Einschränkungen.
Oftmals setzen Versicherungsgesellschaften eine Höchstgrenze für die Erstattung von Bargeld. Das bedeutet, dass nur bis zu einem bestimmten Betrag, der in den Vertragsbedingungen festgelegt ist, Bargeld ersetzt wird. Diese Höchstgrenzen können variieren, liegen aber meist im Bereich von einigen hundert Euro. Bei höheren Beträgen würde im Schadensfall also nicht der volle Wert erstattet.
Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass der Schutz des Bargeldes häufig an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass das Geld durch einen versicherten Schaden, wie einen Einbruchdiebstahl, verloren gegangen ist. Ein einfacher Verlust oder das Vergessen von Geld an einem Ort ist nicht versichert.
Zusätzlich kann die Lage des Aufbewahrungsortes im Haus eine Rolle spielen. Einige Versicherungen können voraussetzen, dass das Bargeld in einem Tresor oder einem anderen sicheren Behältnis aufbewahrt wurde, um im Schadensfall Anspruch auf Erstattung zu haben.
Während also Bargeld grundsätzlich in der Hausratversicherung enthalten ist, ist es essentiell, die genauen Vertragsbedingungen und Höchstgrenzen zu kennen, um im Schadensfall nicht unangenehm überrascht zu werden.