Die Abdeckung eines Laptops durch die Hausratversicherung ist ein Thema, das viele Laptop-Besitzer beschäftigt. In der Regel sind in der Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung oder des versicherten Hauses abgedeckt. Dazu zählen neben Möbeln, Kleidung und anderen Haushaltsgegenständen auch elektronische Geräte wie der Laptop. Bei Schäden, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm entstehen, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel den entstandenen Schaden.
Allerdings gibt es Besonderheiten, die bei einem Laptop beachtet werden sollten. Wird dieser außerhalb der eigenen vier Wände beschädigt oder gestohlen, bietet die klassische Hausratversicherung keinen Schutz. Hierfür gibt es spezielle Erweiterungen, wie die Außenversicherung, die einen Schutz für Gegenstände gewährleisten, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Ein weiteres Augenmerk sollte auf die Höhe der Versicherungssumme gelegt werden. Diese sollte den Gesamtwert des Hausrats abdecken, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein. Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollte also der Wert des Laptops nicht außer Acht gelassen werden.
Es ist also festzuhalten, dass ein Laptop grundsätzlich durch die Hausratversicherung geschützt ist, solange er sich im versicherten Bereich befindet. Für umfassenden Schutz, auch außerhalb der eigenen vier Wände, sind jedoch zusätzliche Vereinbarungen oder Versicherungen notwendig.