Die Hausratversicherung und die Einbeziehung des Kellers ist ein relevantes Thema für viele Hausbesitzer und Mieter. Generell ist der Hausrat im Keller in den meisten Hausratversicherungen mitversichert. Es gibt jedoch einige Punkte, die beachtet werden sollten:
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Definition von Hausrat im Keller: Hierzu zählen in der Regel Möbel, Elektrogeräte, Vorräte und andere Gegenstände, die sich im Keller befinden und für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
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Art des Schadens: Nicht jeder Schaden, der im Keller auftritt, wird von der Hausratversicherung abgedeckt. Übliche Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind in der Regel versichert. Hochwasserschäden oder Schäden durch eindringendes Regenwasser sind oftmals nicht automatisch mitversichert und benötigen einen zusätzlichen Schutz.
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Sicherheitsvorkehrungen: Manche Versicherungen setzen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen voraus, damit der Keller versichert ist. Hierzu können zum Beispiel bestimmte Schlösser oder eine ausreichende Belüftung gehören.
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Ausschlüsse: In manchen Verträgen sind bestimmte Gegenstände im Keller ausgeschlossen oder nur bis zu einem bestimmten Wert versichert. Dies kann zum Beispiel für teure Weinsammlungen oder Elektronik gelten.
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Lage des Kellers: Ein Keller, der sich unterhalb der Erdoberfläche befindet, ist in der Regel ohne Probleme versichert. Ein sogenannter „Souterrain-Keller“, der teilweise über dem Erdniveau liegt, kann in manchen Tarifen anders behandelt werden.