Die Definition der Wohnfläche in der Hausratversicherung ist entscheidend für die Bestimmung des Versicherungsumfangs und die Höhe der Prämie. Allerdings kann es Unterschiede in den genauen Definitionen je nach Versicherungsanbieter geben. Generell zählen zu der Wohnfläche:
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Alle bewohnbaren Räume: Dies umfasst Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Küche und ähnliche Räume. Nicht nur die Grundfläche, sondern auch die Höhe der Räume kann für die Berechnung relevant sein.
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Nebenräume: Hierzu zählen Abstellräume, Speisekammern, Flure und Dielen. Auch wenn sie nicht dauerhaft bewohnt werden, sind sie Teil der gesamten Wohnfläche.
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Einbauten und feste Installationen: Einbauschränke, fest installierte Kücheneinheiten und ähnliche feste Bestandteile eines Hauses oder einer Wohnung werden oft zur Wohnfläche gezählt.
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Wintergärten: Wenn diese beheizt sind und daher regelmäßig genutzt werden können, fließen sie in die Wohnflächenberechnung ein.
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Keller und Dachboden: Hier ist Vorsicht geboten. Nur wenn diese Räume ausgebaut und beheizt sind, also zu Wohnzwecken genutzt werden können, zählen sie zur Wohnfläche. Unausgebaute oder reine Lagerräume sind in der Regel ausgenommen.
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Balkone, Terrassen und Loggien: Diese zählen oft nur anteilig zur Wohnfläche. Der genaue Prozentsatz kann je nach Versicherer variieren, häufig werden sie aber zu 25% bis 50% ihrer Fläche angerechnet.
Es ist wichtig, die genaue Definition der Wohnfläche im Versicherungsvertrag oder in den Versicherungsbedingungen nachzulesen. Bei Unsicherheiten sollte man nicht zögern, direkt bei der Versicherung nachzufragen. Falsche Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen. Es ist also im eigenen Interesse, korrekte Angaben zur Wohnfläche zu machen und diese gegebenenfalls anzupassen, falls Veränderungen in den Wohnräumen vorgenommen werden.