Beim Abschluss einer Hausratversicherung spielen Musikinstrumente und deren Abdeckung für viele eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich dient die Hausratversicherung dazu, bewegliche Gegenstände eines Haushalts vor Schäden durch Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm zu schützen. Hierzu zählen neben Möbeln, Kleidung und Elektrogeräten auch viele andere Wertgegenstände.
Musikinstrumente, ob es sich nun um ein Klavier, eine Gitarre oder eine Flöte handelt, können im Kontext dieser Versicherung als Bestandteil des Hausrats betrachtet werden. Daher sind sie in vielen Standardverträgen einer Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich in den versicherten Wohnräumlichkeiten befinden und nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Allerdings gibt es für besonders wertvolle oder seltene Instrumente oftmals Wertgrenzen innerhalb der Versicherungspolice. Wenn der Wert eines Instruments diese Grenze übersteigt, könnte es sein, dass nicht der gesamte Wert im Schadensfall erstattet wird. Für solche Fälle bieten einige Versicherer spezielle Zusatzdeckungen oder Instrumentenversicherungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Musikern und Musikliebhabern zugeschnitten sind.
Es ist daher ratsam, beim Abschluss oder bei einer Überprüfung der Hausratversicherung genau darauf zu achten, wie Musikinstrumente in den jeweiligen Vertragsbedingungen berücksichtigt werden und ob der abgedeckte Wert dem tatsächlichen Wert des Instruments entspricht.