Bei der Überlegung, ob in der Hausratversicherung auch spezielle Gartengeräte wie Mähroboter mit einbezogen sind, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Zunächst ist zu verstehen, dass die Hausratversicherung in erster Linie dazu dient, den Hausrat zu schützen. Das beinhaltet bewegliche Dinge, die einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, darunter Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Der Schutz dieser Gegenstände erstreckt sich in der Regel auf Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
Wenn es um Gegenstände im Außenbereich, wie einen Mähroboter, geht, wird die Situation komplexer. Viele Hausratversicherungen schließen Gartenmöbel und -geräte in ihren Leistungen mit ein, vorausgesetzt, sie sind ordnungsgemäß gesichert oder gelagert. Bei Mährobotern kann dies jedoch variieren.
Einige Versicherungen erkennen Mähroboter als Bestandteil des Hausrats an, insbesondere wenn sie gegen Risiken wie Diebstahl gesichert sind. Andere wiederum bieten für solche Gartengeräte keinen Schutz im Rahmen ihrer Hausratversicherung. Daher ist es entscheidend, sich die genauen Bedingungen und Klauseln des jeweiligen Versicherungsvertrags durchzulesen. Eventuell gibt es spezielle Zusatzoptionen, die den Schutz von Gartengeräten explizit beinhalten.