Beim Abschluss oder der Überprüfung einer Hausratversicherung taucht oft die Frage auf, ob bestimmte Haushaltsgegenstände, wie beispielsweise das Ceranfeld, mitversichert sind. Das Ceranfeld ist ein zentraler Bestandteil vieler Küchen und kann durch verschiedene Umstände beschädigt werden.
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen eines Haushalts ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden. Das Ceranfeld fällt grundsätzlich unter die Kategorie der Gebrauchsgegenstände und ist somit prinzipiell versichert.
Jedoch gibt es spezifische Situationen und Bedingungen, die berücksichtigt werden sollten:
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Art des Schadens: Nicht alle Schadensursachen sind automatisch abgedeckt. Während etwa Schäden durch einen Brand meist versichert sind, könnte ein Riss im Ceranfeld, der durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist, von der Versicherung ausgeschlossen sein.
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Einbauküche versus freistehendes Gerät: Bei fest eingebauten Küchen kann es sein, dass das Ceranfeld über die Gebäudeversicherung und nicht über die Hausratversicherung versichert ist. Freistehende Geräte hingegen sind in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt.
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Selbstbeteiligung: Bei vielen Hausratversicherungen gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Das bedeutet, dass ein Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss.
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Neuwert oder Zeitwert: Es ist wichtig zu klären, ob die Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert des Ceranfelds erstattet. Der Neuwert ist der Betrag, den das Ceranfeld zum Zeitpunkt des Kaufs gekostet hat, während der Zeitwert den aktuellen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung darstellt.
Bei besonderen Anforderungen oder hohen Werten kann es sinnvoll sein, den Vertrag anzupassen oder eine Zusatzversicherung in Erwägung zu ziehen.