Beim Abschluss einer Hausratversicherung stellt sich oft die Frage, ob Schmuck ebenfalls unter den Versicherungsschutz fällt. Schmuckstücke sind oft nicht nur von materiellem Wert, sondern haben auch eine besondere emotionale Bedeutung für den Besitzer.
Generell ist Schmuck in vielen Hausratversicherungen bis zu einer bestimmten Summe mitversichert. Das bedeutet, dass Schäden oder Verluste, die beispielsweise durch Einbruchdiebstahl, Feuer oder Wasserschäden entstehen, bis zu einem festgelegten Betrag von der Versicherung übernommen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass dieser Betrag meistens ein Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme ist und je nach Anbieter und Tarif variieren kann.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Viele Versicherer haben spezielle Regelungen für den Schutz von Schmuck, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Schmuck nur dann versichert ist, wenn er sich in einem verschlossenen Safe befand oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Zudem können Wertgrenzen festgelegt sein, bis zu denen Schmuckstücke entschädigt werden.
Ein weiterer Aspekt ist, dass besonders wertvoller Schmuck oft den in der Hausratversicherung festgelegten Wertgrenzen übersteigt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Schmuckversicherung oder eine Wertgegenstandsversicherung abzuschließen, die speziell auf den Schutz solcher wertvollen Gegenstände ausgerichtet ist.