Bei der Auseinandersetzung mit der Hausratversicherung trifft man häufig auf den Begriff "Sengschäden".
Ein Sengschaden entsteht, wenn Gegenstände durch Hitze beschädigt werden, ohne dass ein offenes Feuer vorhanden ist. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass ein heißes Bügeleisen auf einem Teppich abgestellt wird und dabei eine Brandmarke hinterlässt. Dieser Schaden wäre ein Sengschaden. Der entscheidende Unterschied zu einem regulären Brandschaden liegt darin, dass beim Sengschaden kein Feuer entfacht wurde, sondern lediglich die Hitze eine Beschädigung verursacht hat.
In vielen Hausratversicherungspolicen sind Sengschäden mitversichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch solche Hitzeeinwirkungen entstehen, von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Es ist jedoch immer ratsam, den individuellen Versicherungsvertrag zu überprüfen, da es Unterschiede in den Bedingungen und Leistungen der verschiedenen Anbieter geben kann.
Abschließend kann festgehalten werden, dass Sengschäden ein spezifischer Schadenstyp sind, der durch Hitze ohne Flammenbildung verursacht wird. Bei der Wahl einer Hausratversicherung ist es wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang Sengschäden abgedeckt sind, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.