Zu dem Begriff "Hausrat" in der Hausratversicherung gehören alle beweglichen Dinge, die in einem Haushalt zur privaten Lebensführung dienen.
Dazu gehören:
- Möbel wie Sofas, Schränke, Tische und Stühle.
- Elektrogeräte, darunter Fernseher, Waschmaschine, Kühlschrank und Computer.
- Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck und Uhren.
- Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Besteck und Kochutensilien.
- Wertgegenstände wie Gemälde, Antiquitäten oder Musikinstrumente.
- Bücher, CDs, DVDs und andere Medien.
- Sport- und Freizeitgeräte, etwa Fahrräder oder Campingausrüstung.
Ebenfalls zum Hausrat gezählt werden Bodenbeläge wie Teppiche und Laminat, solange sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das gleiche gilt für Lampen und Leuchten, die nicht fest installiert sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle dieser Gegenstände automatisch und in vollem Umfang von jeder Hausratversicherung gedeckt sind. Insbesondere bei wertvollen Einzelstücken oder Sammlungen kann es sinnvoll sein, diese explizit in der Versicherungspolice zu erwähnen oder eine gesonderte Versicherung dafür abzuschließen.
Auch Gegenstände, die sich zeitweise außerhalb der Wohnung befinden, zum Beispiel im Auto, in der Garage oder im Garten, sind nicht immer automatisch mitversichert. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.