Bei der Hausratversicherung stellt sich oft die Frage, welche Personen genau abgedeckt sind. Hierzu gibt es klare Regelungen.
Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung den Hausrat des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, sie kommt für Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen im versicherten Haushalt auf. Im Detail sind meist der Versicherungsnehmer selbst sowie im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder mitversichert. Hierzu zählen der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. In vielen Verträgen sind auch volljährige Kinder während ihrer Erstausbildung, sei es ein Studium oder eine Berufsausbildung, mitversichert, sofern sie noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Zudem können in einigen Tarifen auch weitere Personen, die dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, wie zum Beispiel Lebensgefährten oder Pflegekinder, eingeschlossen sein. Es ist daher wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu lesen und im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung zu halten, um genau zu wissen, welche Personen mitversichert sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Personen, die lediglich zur Miete oder Untermiete im Haushalt wohnen, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung des Hauptmieters oder Eigentümers abgedeckt. Sie müssten eine eigene Hausratversicherung abschließen, um ihren Besitz zu versichern.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Hausratversicherung in erster Linie den Versicherungsnehmer und seine engste Familie schützt. Bei anderen im Haushalt lebenden Personen kommt es auf die genauen Vertragsbedingungen an.