Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Hausratversicherung nicht leistet oder eingeschränkt ist. Hier eine Übersicht über typische Nicht-Leistungsfälle:
1. Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Ein Beispiel wäre, eine brennende Kerze unbeaufsichtigt zu lassen.
2. Kriegsereignisse und Kernenergie: Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg oder Kernenergie verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung: Wird etwas außerhalb der eigenen vier Wände gestohlen, ohne dass es zu einem Einbruch kam, leistet die Hausratversicherung in der Regel nicht.
4. Naturschäden ohne Zusatzversicherung: Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche sind oft nur dann abgedeckt, wenn eine spezielle Elementarschadendeckung vereinbart wurde.
5. Allmähliche Einwirkungen: Schäden, die durch allmähliche Einflüsse wie Rost, Verrottung oder Schimmel entstehen, sind nicht versichert.
6. Vorsätzliche Handlungen: Wer vorsätzlich einen Schaden herbeiführt, kann nicht auf eine Leistung der Hausratversicherung hoffen.
7. Verspätete Meldung: Schäden sollten immer zeitnah an die Versicherung gemeldet werden. Bei zu späten Meldungen kann die Leistungspflicht entfallen.
8. Schäden durch Haustiere: Manchmal sind Schäden, die durch das eigene Haustier verursacht werden, aus dem Versicherungsschutz ausgenommen.
9. Wertgegenstände über der Versicherungssumme: Teure Einzelgegenstände, die einen bestimmten Wert überschreiten, sind oft nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme versichert, es sei denn, sie wurden gesondert angegeben.
10. Betrug und Täuschung: Falsche Angaben oder die absichtliche Herstellung eines Versicherungsfalls führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.