In der Fahrradversicherung der Häger Versicherung ist das Rad inklusiv der damit fest verbundenen Bestandteile versichert. Versicherungswert ist der ursprüngliche Neuwert des Rades. Das ist der Betrag, der aufgewendet wurde, um das versicherte Rad im Neuzustand zu beschaffen. Das Rad darf einen Händlerverkaufspreis von maximal 10.000 EURO nicht übersteigen und bei Stellung des Versicherungsantrages nicht älter als fünf Jahre ab dem erstmaligen Verkauf vom Händler sein.
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Sie erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Mitversichert (bis zu 300€ je Art, max. 1.000€ je Versicherungsfall) ist das folgende, auf dem Rad transportierte oder daran angebrachte Zubehör.
Versicherte Gefahren
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs;
- Diebstahl, Teilediebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus;
- Feuchtigkeitsschäden;
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch;
- Unfall, Unfall eines Transportmittels;
- Fall- oder Sturzschäden;
- Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit;
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler;
- Verschleißschäden (auch an Akku, Reifen, Bremsen) bis zum Rad-Alter von fünf Jahren (sofern ausdrücklich vereinbart)
Versicherte Schäden
Die Häger Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen und für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
- Besondere Arten von Rädern, wie Versicherungs-, Führerschein- oder zulassungspflichtige Räder;
- Dirtbikes, Velomobile, Eigenbauten
- gewerblich genutzte Räder;
- Räder, die bei Vertragsbeginn älter als fünf Jahre sind;
- Räder mit einem Neupreis über 10.000€;
- besondere Arten der Verwendung wie Downhillfahrten oder Radsportveranstaltungen;
- Schäden, die die Funktionsfähigkeit oder Verkehrstauglichkeit nicht beeinträchtigen;
- Schäden, für die Ansprüche gegenüber Dritten bestehen, z.B. aus Gewährleistung oder anderen Versicherungsverträgen
- fremdes Eigentum (z.B. Leihräder oder geliehenes Zubehör).
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt oder in der Höhe
begrenzt sein kann. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Krieg und Kernenergie. Mehr dazu hier.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsort besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherte Sachen sind auch weltweit versichert, sofern sie sich bis maximal 6 bzw. 12 Monate außerhalb Deutschlands befinden.
Für das Mobilitätspaket besteht Versicherungsschutz bei Schadenfällen innerhalb der geografischen Grenzen Europas, in den Mittelmeer-Anliegerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Die Fragen im Antragsformular sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Die Versicherungsbeiträge sind rechtzeitig und vollumfänglich zu bezahlen.
Gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Ein Versicherungsfall ist unverzüglich, ggf. mündlich oder telefonisch, zu melden.
Sollten sich Risikoumstände ändern, teilen Sie diese mit, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Bei Stellung des Versicherungsantrages hat der Versicherungsnehmer die Händlerrechnung mit Angabe der Rahmennummer dem Versicherer vorzulegen.
Weitere Obliegenheiten hier.
Wann und wie zahle ich?
Die erste Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns vollständig zu überweisen. Bei vereinbarten Lastschriftverfahren zieht die Häger Versicherung die Prämie von Ihrem Konto ein. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen. Mehr zum Thema Beitrag hier.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorausgesetzt, die erste Prämie ist rechtzeitig und vollständig bezahlt. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einem Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung durch Sie oder die Häger Versicherung besteht, wenn die Häger Versicherung eine Leistung erbracht hat. Mehr zum Thema Kündigung hier.