In der E-Bike und Fahrradversicherung der Häger Versicherung hat der Versicherungsnehmer bei Stellung des Versicherungsantrages die Händlerrechnung mit Angabe der Rahmennummer dem Versicherer vorzulegen. Wenn das versicherte Rad keine Rahmennummer aufweist, hat der Versicherungsnehmer das Rad unverzüglich bei der Polizei, einem gewerblichen Fachhändler oder einem anerkannten Verein oder Verband (z.B. beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V., ADFC) codieren zu lassen und dem Versicherer die Codierungsnummer mitzuteilen und nachzuweisen.